Ein Aufhebungsvertrag löst, egal, von welcher Seite er angestoßen wird, viele Emotionen aus. Sie müssen in kurzer Zeit eine schwierige Entscheidung treffen, Ihre Zukunftsplanung in die Hand nehmen und meist mit Sorgen und Ängsten umgehen. Doch in dieser Phase gibt es auch viele organisatorische Dinge, die Sie unbedingt in die Wege leiten sollten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen einige dieser Aufgaben.

Exit-Vorgaben im Unternehmen
Auch wenn Sie noch eine Zeit im Unternehmen verbleiben, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig nach den Exit-Vorgaben Ihres Unternehmens erkundigen. Typischerweise betrifft dies die Abgabe der Arbeitsmittel, Zugangsrechte, IT, Firmenausweis, Dienstwagen, Mobiltelefon, etc.
Prüfen Sie, welche privaten Dateien sich auf den Arbeitsgeräten wie z.B. Arbeitsrechner, Mobiltelefon etc. befinden und löschen Sie diese oder übertragen Sie die Daten über einen transparenten Weg für den Datentransfer. Damit ist sichergestellt, dass die IT nachvollziehen kann, dass Sie nur private Dateien und keine Firmeninterna übermittelt haben. Dieser Datentransfer sollte auf ein absolutes Minimum und auf eindeutig unbedenkliche Unterlagen begrenzt werden.
Wenn Sie den Firmenwagen bis zum Austrittsdatum weiter nutzen dürfen und das einen Zeitraum von mehreren Monaten umfasst, sollten Sie mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, dass nach dem letzten Arbeitstag keine Versteuerung für den Arbeitsweg mehr erfolgt.
Sollen Sie auch das Firmenhandy privat nutzen und die Nummer nicht mitnehmen können, kümmern Sie sich rechtzeitig um Ersatz. So können Sie die neue Nummer in der Abschiedsnachricht erwähnen.
Gestalten Sie sich einen Mobilitätsplan für die Zeit nach dem letzten Arbeitstag. Die Vermögens- und Steueraspekte – besonders bei der Aufnahme einer Selbständigkeit – sind dabei sehr wichtig.
Vor dem tatsächlichen Austritt aus dem Unternehmen können Sie diese Vorbereitungen erledigen:
- Rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit, spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Nähere Informationen finden Sie unter Aufhebungsvertrag.
- Entscheidung hinsichtlich einer Weiterführung oder Umgestaltung der Krankenversicherung. Klären Sie rechtzeitig die Beiträge im Zusammenhang mit der Abfindung bei einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ab. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Vereinbaren Sie besondere Zahlungsmodalitäten rechtzeitig (normalerweise spätestens einen Monat vor Austrittsdatum). Das kann besonders eine eventuelle Umwandlung von Zahlungen z.B. aus Gehalt, Boni oder Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge betreffen. Sie sollten außerdem eine eindeutige Vereinbarung zur Anwendung der Fünftelregelung bei der Versteuerung der Abfindung treffen. Unter diesem Link erfahren Sie mehr.
Exkurs: Zeugnis und Referenzen
Worauf muss man bei der Erstellung des Zeugnisses achten?
In den meisten Fällen ist es möglich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass
- ein wohlwollendes Zeugnis erstellt wird, das mindestens der Leistung „sehr gut“ entspricht
- bei Bedarf dieser Leistungsnote entsprechende Referenzen abgegeben werden
Normalerweise können Sie im Aufhebungsvertrag vereinbaren, dass Sie den Zeugnistext selbst erstellen (lassen) und Ihr Arbeitgeber von diesem Text nur aus wichtigen Gründen abweichen darf. Wenn es keinen Konflikt mit dem Arbeitgeber gab und die Leistung bisher zufriedenstellend war, ist es auch üblich, im Aufhebungsvertrag festzulegen, dass das Zeugnis mindestens der Note „sehr gut“ entspricht und eine explizite Bedauernsformel seitens des Arbeitgebers erwähnt wird.
Wenn Ihr Austrittsdatum nicht mit dem letzten Arbeitstag übereinstimmt (zum Beispiel bei einer Freistellung) und Sie sich vor dem Austrittsdatum eventuell schon bei einem neuen Arbeitgeber bewerben möchten, sollte auch dies explizit im Aufhebungsvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich sofort nach Unterschrift des Aufhebungsvertrags ein Zwischenzeugnis erstellen zu lassen. Beim Austritt aus dem Unternehmen wird dieses dann durch ein normales Zeugnisschreiben ersetzt. Wenn Sie ein gutes Verhältnis mit Ihrem Vorgesetzen hatten, können Sie im Aufhebungsvertrag festlegen, dass die Führungskraft und/oder andere Führungskräfte, mit denen Sie gut zusammengearbeitet haben, bei Bedarf als Referenz auftreten werden. Wenn Sie solche Referenz-Personen verwenden möchten, wird im Aufhebungsvertrag festgelegt
- welche Personen dies betrifft
- dass die Aussagen der Leistungsnote im Zeugnis entsprechen müssen
Diese Liste sollte kurzgehalten werden, zwei bis vier Referenzen bei einem Arbeitgeber reichen vollkommen aus. Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass Sie dies zwar vertraglich festlegen und bei Verstößen einklagen können, die Aussagen Ihrer Referenz-Personen aber nicht beeinflussen können. Daher sollten Sie nur Referenzen von Personen anstreben, denen Sie vertrauen und diese Personen möglichst über Ihren Wunsch informieren.
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Sie beinhaltet die wichtigsten Punkte, die sie bei einem Aufhebungsangebot beachten sollten.