Es gibt diverse Modelle, die dazu beitragen können, früher als zum Regelalter in Rente zu gehen oder einen fließenden Übergang zur Rente zu realisieren. Diese Modelle haben vielfältige Eigenschaften, Bedingungen und Konsequenzen. Wir beschränken uns hier auf eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen, die für die Gestaltung einer Brückenphase von der Aufhebung des Arbeitsvertrags bis zum Renteneintritt eine Rolle spielen können.

Rente und Rentenmodelle
Was bedeutet Rente eigentlich?
In der Regel hat jeder Arbeitnehmer Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut und zusätzlich meist eine betriebliche oder private Altersvorsorge. Für die gesetzliche Rente gibt es klare Vorgaben bezüglich des Zeitpunktes, ab dem diese frühestens bezogen werden kann und zu welchen Abschlägen dies gegebenenfalls führt. Die Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge und privaten Altersvorsorge sind oft ganz andere.
Wir betrachten in diesem Beitrag die gesetzliche Rente. Wenn also von „Renteneintritt“ oder „in Rente gehen“ gesprochen wird, ist der Moment gemeint, an dem zum ersten Mal die gesetzliche Rente bezogen wird.
Für eine Brückenphase sind besonders diese Renten-Modelle relevant:
- Das gesetzlich festgelegte Renten- bzw. Pensionsalter
- Der Vorruhestand
- Die Altersteilzeit
- Das Zeitwertkonto (hier nicht betrachtet)
Die Regelaltersrente
Wer eine Regelaltersrente beziehen will, muss die persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit) von fünf Jahren erfüllen. Die Bezieher der Regelaltersrente können – anders als die Bezieher einer anderen Altersrente – bereits ab Rentenbeginn nebenher so viel verdienen, wie sie möchten.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und noch keine Rente beantragt, erhöht seinen Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat – bei einem um ein Jahr hinausgezögerten Rentenbeginn also um sechs Prozent. Dazu kommt eine weitere Rentenerhöhung durch die in dieser Zeit gezahlten weiteren Beiträge. Seit 2012 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise heraufgesetzt. Für den Geburtsjahrgang 1952 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und sechs Monaten, für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Zusätzlich gibt es Regelungen für (besonders) langjährig Versicherte. Eine Zusammenfassung gibt folgende Übersicht:

Altersrentenbezug, Quelle: R&V Genossenschaftliche FinanzGruppe der Volks- & Raiffeisenbanken – ruv.de
Unter dem folgenden Link gibt es einen praktischen Rechner, mit dem Sie berechnen können
- mit welchem Alter Sie regulär in die Rente eintreten und welche monatliche Rente Sie erwarten können
- welches Ihr frühestes Renten-Eintrittsalter ohne Abschläge ist
- welches Ihr frühestes Renten-Eintrittsalter mit Abschlägen ist und welche Abschläge Sie erwarten
Der Vorruhestand
Vorruhestand bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Beenden der Erwerbstätigkeit und dem Eintritt des gesetzlich festgelegten Renten- bzw. Pensionsalters. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld führt in der Regel zu einer Kürzung der ausgezahlten Beträge.
In Deutschland erhält jeder, der vorzeitig in Rente oder in Pension geht, bis zu seinem Tod einen Abschlag von 0,3 Prozent der vollen Altersbezüge für jeden Monat, um den er seinen Ruhestand verlängert. Der Vorruhestand ist frühestens mit 63 Jahren möglich. Das 2016 in Kraft getretene Flexirenten-Gesetz erleichtert es Versicherten, bereits mit 63 in Rente zu gehen und die eigentlich fälligen Kürzungen zu vermeiden – indem man vorher entsprechende Ausgleichszahlungen an die Rentenkasse leistet. Zudem ist es für (besonders) langjährig Versicherte möglich, schon vor dem Rentenalter auch ohne Abschläge und Ausgleichszahlungen in Rente zu gehen.
Die folgenden Mechanismen bestimmen übergreifend, ab wann Sie Rente beziehen können und wie hoch die Rente bei unterschiedlichen Optionen sein wird:
Wartezeit oder Versicherungszeit
Diese bestimmt, ab wann Sie in Rente gehen können.
Entgeltpunkte
Diese bestimmen, wie hoch die monatliche Rente sein wird.
Abschläge bei Vorruhestand
Diese entstehen, wenn Sie eine Form des Vorruhestands in Anspruch nehmen. Sie reduzieren die monatliche Rente dauerhaft auch nach dem Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters.
Kompensationszahlungen und Aufstockungen
Hiermit können Abschläge kompensiert oder zusätzliche Entgeltpunkte aufgebaut werden.
Sie können selbst einen erheblichen Einfluss auf die Renten-Optionen durch weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten oder Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ausüben. In dieser Phase ist es wichtig, für sich die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, wie das persönliche Renten-Ziel aussieht. Möchten Sie
- so früh wie möglich in Rente gehen und sind bereit, dafür Abschläge in der Höhe der Rente zu akzeptieren?
- früher in Rente gehen, aber nur ohne oder mit geringen Abschlägen?
- als Selbstständiger oder im Angestelltenverhältnis noch lange aktiv bleiben, bis zum regulären Renten-Eintrittsalter oder sogar darüber hinaus?
Bedenken Sie dabei, dass es mithilfe einer passend gestalteten Brückenphase durchaus möglich ist, lange vor dem Renten-Eintrittsalter (viel) weniger als in Vollzeit oder gar nicht mehr zu arbeiten.
Die Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, eine Zeit von bis zu 10 Jahren vor dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente in einem Teilzeitmodell zu verbringen. Ein Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern ein Altersteilzeit-Angebot zu bieten. In der Regel wird dies freiwillig in Form einer Tarifs- oder Betriebsvereinbarung gestaltet. Ein Unternehmen muss außerdem nicht mehr als 5% seiner Arbeitnehmer in die Altersteilzeit bewilligen. Ist diese Anzahl erreicht, können entsprechende Anträge abgelehnt werden.
Der Gesetzgeber stellt folgende Bedingungen für die Altersteilzeit:
- Der Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsteilzeit vollendet.
- Der Arbeitnehmer hat in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Eine Teilzeit-Beschäftigung wird hierbei aber wie Vollzeit berücksichtigt.
- Die Arbeitszeit muss in der Altersteilzeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden.
- Die Altersrente muss direkt auf die Altersteilzeit folgen.
Es gibt grundsätzlich 2 Varianten der Altersteilzeit: Das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell.
Beim Blockmodell arbeiten Sie in der ersten Hälfte der Altersteilzeit wie bisher weiter (Aktiv-Phase), in der zweiten Hälfte sind Sie komplett von der Arbeit freigestellt (Passiv-Phase).
Im Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie über den gesamten Altersteilzeit-Zeitraum in Teilzeit mit der Hälfte der bisher gearbeiteten Wochenstunden. Attraktiv an der Altersteilzeit ist, dass Sie nicht nur 50% des bisherigen Bruttoentgelts erhalten. Stattdessen muss der Arbeitgeber das 50%ige Gehalt um mindestens 20% aufstocken, manche Tarifvereinbarungen sind sogar noch besser. Als Grundlage gilt das bisherige regelmäßige Monatsentgelt, aber ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Boni. Zudem muss der Arbeitgeber mindestens 80% Ihrer bisherigen Rentenbeiträge auch in der Altersteilzeit zahlen. Die Jahre in der Altersteilzeit zählen vollständig in die Berechnung des möglichen Renteneintrittsalters mit hinein.
Folgende Fragen sollten Sie im Vorfeld klären:
- Gibt es eine entsprechende tarifliche Vereinbarung bei meinem Arbeitgeber?
- Wenn ja, welche Konditionen zur Gehaltsaufstockung und Rentenbeiträgen gelten?
- Altersteilzeit bedeutet, dass man noch einige Jahre entweder in Vollzeit oder Teilzeit weiterarbeiten muss. Eine Freistellung in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ist nicht erlaubt. Sie sollten sich im Klaren sein, ob Sie dies tatsächlich wünschen und klären, ob Ihr Arbeitgeber dazu bereit ist.
Weil Sie in der Altersteilzeit weiterhin angestellt sind, läuft auch die Krankenversicherung (auch wenn man pflichtversichert oder freiwillig in der GKV ist) normal weiter. Das ist ein weiterer, wichtiger Vorteil.
Das Zeitwertkonto
Das Zeitwertkonto lohnt sich in der Regel nur bei regelmäßiger und längerer Einzahlung. Daher wird es hier nicht näher betrachtet. Haben Sie ein Zeitwertkonto aufgebaut, kann dies bei der Finanzplanung berücksichtigt werden. Auch wenn Sie vorhaben, noch längere Zeit bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber weiterzuarbeiten, kann das Zeitwertkonto eine Alternative zur Altersteilzeit sein.
Arbeiten während der Rente
Grundsätzlich können Sie während der Rente unbeschränkt zusätzliche Einnahmen erwirtschaften, ohne dass diese auf Ihre Rente angerechnet werden. Wenn diese auch zu Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen, kann das sogar zu einer höheren Rente führen.