Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, ist es wichtig zu entscheiden, ob Sie ernsthaft in Verhandlungen treten wollen – aber auch, wie schnell und aktiv Sie dies tun möchten.

Optionen
Zu Beginn sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie so früh wie möglich Sicherheit hinsichtlich des Aufhebungsvertrages haben möchten oder ob Sie sicherstellen wollen, dass das Angebot Ihres Arbeitgebers es ermöglicht, Ihre eigenen Wünsche zu realisieren. Diese Fragen bestimmen, wie ambitioniert Sie verhandeln müssen und wie relevant es für Sie ist, einen eigenen Anwalt mit den Verhandlungen zu beauftragen. Bestimmen Sie, wie klar Sie Ihrem Arbeitgeber signalisieren möchten, dass Sie an einer Aufhebung interessiert sind.
Folgende Aspekte sollten Sie zusätzlich klären, um das Vorgehen zu bestimmen:
- Gibt es ein maximales Kontingent an Mitarbeitern, welche das Angebot annehmen können („first come first serve“) oder gibt es Vorteile für schnelle Entscheider mit einem bestimmten Termin zur Annahme des Angebots „Sprint-Boni“.
- Ist das Angebot eher pauschal, also formell und offen kommuniziert und an viele Mitarbeiter gerichtet, mit normierten Konditionen (und bietet daher eher weniger Verhandlungsspielraum) oder strebt das Unternehmen gezielt und diskret die Einigung mit einzelnen Mitarbeitern an (bietet deutlich mehr Raum für individuelle Vereinbarungen).
- Wie stabil ist das Unternehmen: wie wahrscheinlich ist eine Insolvenz?
- Wer hat den größten Zeit- und Ergebnisdruck: Sie oder Ihr Arbeitgeber?
Entscheidend ist, dass Sie eine klare Vorstellung davon haben, unter welchen Bedingungen Sie bereit sind, das Arbeitsverhältnis freiwillig zu beenden. Das betrifft nicht nur die Abfindung, sondern auch weitere Konditionen wie das Austrittsdatum, die Altersvorsorge, eine eventuelle Freistellung und diverse andere Konditionen.
Haben Sie dies für sich ausgearbeitet (unser Programm bietet dazu die benötigte Unterstützung), dann können Sie beurteilen, ob das Angebot Ihres Arbeitgebers Ihre Konditionen erfüllt. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie genauere Forderungen stellen und (wichtig!) diese auch begründen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, wenn die Konditionen stimmen, eine schnelle Einigung zu treffen und so sicherzustellen, dass Sie die gebotene Chance nicht ungenutzt lassen. Indem Sie klare Forderungen stellen, ermöglichen Sie es dem Arbeitgeber, schnell zu beurteilen, ob er die verlangten Konditionen bieten kann und will.
Ein Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag ist in der Praxis kaum möglich. Sollten Sie Ihre Meinung ändern, nachdem Sie den Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, gibt es keinen Weg zurück. Auch wenn Sie z.B. erfahren, dass Kollegen in späteren Vereinbarungen bessere Konditionen erhalten, ändert dies Ihre Situation nicht. Daher sollten Sie frühzeitig festlegen, welche Aufhebungsbedingungen Sie für Ihre Zukunft benötigen. Wenn Sie diese in Ihren Verhandlungen erreicht haben, sollten Sie sich darüber freuen und nach vorne schauen.
Exkurs: Insolvenzgefahr
Abfindungen sind nicht gegen Insolvenz abgesichert. Das bedeutet, dass eine Abfindung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit allen anderen Forderungen von Gläubigern in die Insolvenztabelle aufgenommen wird. Meistens bleibt wenig oder nichts zur Auszahlung übrig.
Ist eine Insolvenz Ihres Arbeitgebers also akut absehbar, sollten Sie versuchen zu vereinbaren, dass die Abfindung sofort nach Unterschrift ausbezahlt oder mit einer Bankbürgschaft abgesichert wird. Es ist fraglich, ob Ihr Arbeitgeber dazu willens und in der Lage ist. Daher sollten Sie in so einer Situation konservativ planen und keine Verbindlichkeiten eingehen, die Sie mit der Abfindung finanzieren wollen.
Budget für Outplacement
Outplacement ist eine Beratungs-Dienstleistung, die darauf ausgerichtet ist, Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, wieder in eine passende Position bei einem neuen Arbeitgeber zu vermitteln.
Üblicherweise ist ein Outplacement-Angebot Teil des Aufhebungsangebotes. Oft haben die betroffenen Mitarbeiter die Möglichkeit, die Dienstleistung direkt in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür werden direkt zwischen Arbeitgeber und Dienstleister verrechnet. Seit einigen Jahren ist dieses Vorgehen für den Arbeitgeber steuerlich ungünstig. Daher wird oft ein Budget für diese Dienstleistung als zusätzliche Abfindungssumme vereinbart und der Mitarbeiter muss diese Summe zusammen mit der Abfindung versteuern. Sie können die Summe allerdings als Werbungskosten geltend machen, wenn ein Outplacement-Dienstleister tatsächlich beauftragt und bezahlt wurde.
Die Kosten für eine Outplacement-Beratung liegen üblicherweise zwischen 10.000 – 25.000€ und richten sich nach dem beauftragten Service-Level und der Seniorität des Mitarbeiters. Damit ein solches Budget zusätzlich zur Abfindungssumme gezahlt wird, müssen Sie anschließend nicht zwingend auch eine Outplacement-Beratung beauftragen. Somit ist dieses zusätzliche Budget reine Verhandlungssache, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
In manchen Fällen ist es möglich und von Vorteil, statt einer Abfindungszahlung Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge zu vereinbaren. Dafür gibt es folgende Gründe:
- Die Einzahlungen sind von der Steuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sie fließen netto in das Guthaben bei der bAV ein. Sie müssen zwar die künftigen Auszahlungen aus der bAV versteuern, allerdings in der Regel zu einem weit geringeren Steuersatz.
- Solche Einzahlungen sind sehr individuell und weniger vergleichbar. Aufgrund dessen zeigen viele Arbeitgeber in diesem Bereich mehr Flexibilität bei den Verhandlungen, auch weil das Risiko für die Schaffung von Präzedenzfällen sehr gering ist.
- Liegt der Abfindungsfaktor über 0,5, fällt immer eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld an. Durch die Umwandlung eines Teils der Abfindung in eine Einzahlung in die bAV können Sie dies unter Umständen verhindern. Weitere Details unter Arbeitslosengeld und Sperrfristen.
- Wenn Sie sich nach dem Austritt aus dem Unternehmen für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, wird die Abfindungssumme bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge berücksichtigt (Näheres erfahren Sie unter Steuerliche Aspekte). Einzahlungen in die bAV jedoch nicht.
Bezahlte Freistellung
In der Regel können Sie eine bezahlte Freistellung vereinbaren, oft bereits deutlich vor dem vereinbarten Austrittdatum. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr aktiv arbeiten und trotzdem weiter vom Arbeitgeber bezahlt werden. Eine bezahlte Freistellung hat diverse Vorteile:
- Sie können sich erholen, die Zeit für ein Sabbatical nutzen oder sich intensiv auf die neue Lebensphase vorbereiten.
- Jeder freigestellte Monat ist bares Geld wert, da man weiterhin Bezüge erhält. Die Freistellung wird in der Regel ebenfalls individuell verhandelt. Auch hier zeigt der Arbeitgeber oft mehr Flexibilität bei den Verhandlungen als bei der Abfindungssumme.
- Normalerweise können Sie vereinbaren, dass Sie während der Freistellung das Dienstfahrzeug weiterhin nutzen dürfen. So bleiben Sie mobil und haben Zeit, sich um eine neue Mobilitätslösung zu kümmern.
- Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bleiben Sie in der Freistellung unverändert versichert. Auch die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert und laufen normal weiter. Sie können die Freistellung nutzen, um sich um einen optimalen Versicherungsschutz für die Zeit nach der Freistellung zu kümmern.
Achtung: Wenn Sie eine Selbständigkeit anstreben oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten, ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass Sie auch in der Freistellungszeit eine selbständige und unternehmerische Tätigkeit ausüben dürfen.
Das Gesamtpaket optimieren
wie Sie das Beste rausholen
Zusammenfassend gilt: Sie sollten nicht nur auf die Höhe der Abfindungszahlung achten, sondern versuchen, alle Konditionen so zu gestalten, dass diese zu Ihren persönlichen Plänen für die Zukunft passen. Berücksichtigen Sie steuerliche und weitere Aspekte und nutzen Sie die Verhandlungsbereitschaft Ihres Arbeitgebers bei den Nebenkonditionen geschickt zu Ihrem Vorteil. Je genauer Sie Ihre Zukunftspläne kennen, umso effektiver können Sie verhandeln.